Sie möchten mit uns in Verbindung treten?

Unter der folgenden Anschrift sind wir für Sie zu erreichen:

 

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

Berliner Platz 2

24103 Kiel

 

Postfach 31 80

24030 Kiel

 

Unser Telefon und Fax:

Telefon: 0431 / 988-0

Telefax: 0431 / 988-8686

 

Die Pressestelle erreichen Sie unter:

Ansprechpartner für die Presse

Telefon: 0431 / 988-8905

Mobil:   0160 / 98 98 59 04 (außerhalb der Dienstzeiten)

Telefax: 0431 / 988-8907

 

Auch auf elektronischem Wege können Sie uns an die zentrale Poststelle Nachrichten zukommen lassen:

E-Mail: poststelle@lrh.landsh.de

 

Persönliche und vertrauliche Daten:

Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie keine Anträge oder entsprechende Dokumente mit einer normalen E-Mail an den Landesrechnungshof versenden. 

Der Landesrechnungshof bietet eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Organisationen und Personen mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Daher können Sie diesen elektronischen Kommunikationsweg auch nutzen, wenn eigentlich ein Antrag oder eine andere Angelegenheit schriftlich an die Behörde zu richten ist. Für diesen Fall müssen Sie nur daran denken, Ihre De-Mail mit der Funktion "absenderbestätigt" zu versenden. Das geht in Ihrem De-Mail-Postfach ganz einfach, mit einem zusätzlichen Klick.

 

Wenn Sie dem Landesrechnungshof eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

 

De-Mail: poststelle@lrh.landsh.DE-MAIL.de

 

(E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente.)

 

Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Anregungen und Prüfungshinweise (Eingaben) von Bürgerinnen und Bürgern.

 


 

Meldestelle im Landesrechnungshof Schleswig-Holstein nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 

Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) hat der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht neben den Beschäftigten des Landesrechnungshofs auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein im Kontakt stehen.

 

Sie können Hinweise telefonisch montags bis donnerstags von 9:00-13:00 Uhr (0431 988-8914), per E-Mail (MeldeSt-HinSch@lrh.landsh.de) oder schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz im Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, Berliner Platz 2, 24103 Kiel) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

 

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

 

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind, sofern nicht eine Ausnahme von dem Vertraulichkeitsgebot nach § 9 Hinweisgeberschutzgesetz vorliegt.

 

Weitere Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Daneben steht Ihnen auch die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für Hinweise zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html.

 

Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ stehen Ihnen die Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich zur Verfügung. 

Vermuten Sie eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, deren Einhaltung die BaFin kontrolliert? Dann kontaktieren Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin. Nähere Informationen zu den Meldekanälen der BaFin erhalten Sie im Internet unter https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html.

 

Hinweise auf Kartelle, Marktmachtmissbrauch und sonstige Verstöße nimmt das Bundeskartellamt entgegen, auch anonym und digital. Nähere Informationen zu den Meldekanälen des Bundeskartellamts finden Sie im Internet unter https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html.

 

 

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung des Landesrechnungshofs für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz