Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://landesrechnungshof-sh.de veröffentlichte Website.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Die letzte Überprüfung fand am 24.02.2023 statt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website/mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Bereiche

Auf der Website sind unter dem Menü „Veröffentlichungen“ (https://landesrechnungshof-sh.de/de/veroeffentlichungen) sowie "Pressemitteilungen" (https://landesrechnungshof-sh.de/de/pressemitteilungen-archiv) Inhalte publiziert, die teilweise nicht mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar sind.

 

Fehlender Anwendungsbereich:
Es handelt sich dabei um Dateiformate von Büroanwendungen, die bereits vor dem 23. September 2018 veröffentlich waren.

 

Beschreibung:
Unter den Begriff der Dateiformate von Büroanwendungen fallen zum Beispiel Dokumente im Adobe Portable Document Format (PDF). Dies ergibt sich aus dem Erwägungsgrund 26 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Jene Dokumente, die vor dem 23. September 2018 publiziert worden sind, verstoßen zum Teil in unterschiedlichsten Ausprägungen gegen die Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.

 

Grund:
Aufgrund von Artikel 1 Absatz 4a der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Anwendungsbereich für die Umsetzung dieser Dokumente in die Barrierefreiheit ausgenommen. Eine Umsetzung in die Barrierefreiheit muss also nicht erfolgen.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.02.2021 erstellt und zuletzt am 24.02.2023 überprüft.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen steht Ihnen unser Funktionspostfach Poststelle@lrh.landsh.de zur Verfügung.

 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der zentralen Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/) [oder: https://t1p.de/csre] finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

 

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

 

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

 

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

 

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de