Organisation des Landesrechnungshofs

Aufbau

Der Landesrechnungshof gliedert sich in 5 Prüfungsabteilungen und die Präsidialkanzlei.

Die Prüfungsabteilungen werden von der Präsidentin und den Mitgliedern des Senats geleitet. Ihre Zuständigkeit richtet sich z. T. nach der Gliederung des Landeshaushalts in Einzelpläne, z. T. nach bestimmten abteilungsübergreifenden Querschnittsaufgaben.

Die Abteilungen gliedern sich in Prüfungsgruppen. Die Leitung der Prüfungsgruppen ist in der Regel Prüfungsbeamtinnen und -beamten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, übertragen.

Einzelheiten können dem Organisationsplan (barrierefreie Version des Organisationsplans) entnommen werden.

 

Der Senat des Landesrechnungshofs

Präsidentin Dr. Gaby Schäfer

 

Vizepräsidentin Silke Seemann

 

Weitere Mitglieder

Dem Landesrechnungshof gehören drei weitere Mitglieder an:

Ministerialdirigent Dr. Matthias Badenhop

Ministerialdirigent Christian Albrecht

Ministerialdirigent Erhard Wollny

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs

Der Landesrechnungshof hat zurzeit rund 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben den Mitgliedern des Senats gehören zum Landesrechnungshof die erforderlichen Prüfungsbeamtinnen und Prüfungsbeamten (§ 3 Abs. 2 LRH-G).

 

Die Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofs sind Fachleute, die in der Regel nach einigen Jahren in die Bereiche der Verwaltung zurückkehren, aus denen sie gekommen sind. Durch diese Personalfluktuation wird gewährleistet, dass die Prüferinnen und Prüfer die jeweils aktuellen Entwicklungen in den zu prüfenden Stellen kennen und bei ihrer Prüfungstätigkeit berücksichtigen können.

 

Sie arbeiten im Rahmen ihres Prüfungsauftrags selbstständig. Die Tätigkeit einer Prüfungsbeamtin oder eines Prüfungsbeamten erfordert neben fundierten Kenntnissen rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Fragen Kreativität und Einfühlungsvermögen.

 

Die Aufgabenbreite des Landesrechnungshofs spiegelt sich in der Vielfalt der beruflichen Qualifikationen seiner Beschäftigten wider. Dies sind:

  • Diplom-Verwaltungswirtinnen und -wirte,
  • Diplom-Finanzwirtinnen und -wirte,
  • Diplom-Rechtspflegerinnen und -rechtspfleger,
  • Diplom-Volkswirtinnen und -wirte,
  • Diplom-Kaufleute
  • Diplom-Betriebswirtinnen und -wirte,
  • Juristinnen und Juristen,
  • Diplom-Ingenieurinnen und -Ingenieure (Hochbau, Tiefbau, Wasserbau, Versorgungs- und Betriebstechnik, Maschinen- und Schiffsmaschinenbau, Chemie, Elektrotechnik),
  • Diplom-Landwirtinnen und -wirte,
  • Philologinnen und Philologen, Pädagoginnen und Pädagogen,
  • Försterinnen und Förster.

Bei Bedarf bedient sich der Landesrechnungshof der Hilfe von Sachverständigen (§ 94 Abs. 2 LHO).

 

Das Prüfungsverfahren des Landesrechnungshofs

Der Landesrechnungshof trifft seine Entscheidungen im Prüfungsverfahren kollegial durch seine Mitglieder im Senat.

Der Senat entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Präsidentin oder des Präsidenten den Ausschlag.

Eine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu der Entscheidung oder zu deren Beratung kann in einem dem Prüfungsbericht anzuschließenden Sondervotum niedergelegt werden (§ 11 Abs. 1 LRH-G).

In Angelegenheiten von nicht grundsätzlicher Bedeutung genügt die Übereinstimmung der Präsidentin oder des Präsidenten und des zuständigen Senatsmitglieds (sog. "Kleiner Senat", § 11 Abs. 2 LRH-G).